Beitragsordnung

Beitragsordnung gültig ab 01.01.2019




Beitragsordnung des Vereins
Ein Stern für Lombok e.V.



1.   Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die
Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.  

2.   Der Verein erbringt die Dienstleistung die Patenschaften über sein Vereinskonto abzuwickeln,
er hält diese aber getrennt vom allgemeinen Vereinsvermögen.

3.    Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.  

4.   Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:  

-     12,00 Euro für die Einzelmitgliedschaft.

-     Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei.

-     Darüber hinaus kann das Mitglied auch freiwillig einen höheren Betrag zahlen.

5.   Der Mitgliedsbeitrag bezieht sich auf das Kalenderjahr.

6.   Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens am 15. Mai eines jeden Jahres fällig und wird vom Mitglied auf das Vereinskonto überwiesen. Außerdem wird bei schriftlichen Mahnungen eine Gebühr von 5,00 € pro Mahnung erhoben.

7.   Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung verbindlich geregelt und in
dieser Beitragsordnung des Vereins festgehalten.

Änderungen der Beitragshöhe werden auf Vorschlag eines Mitgliedes oder des Vorstandes für
das kommende Jahr am Ende des Laufenden Geschäftsjahres der Mitgliederversammlung zur
Abstimmung vorgelegt.

8.   Der Vereinsaustritt ist entsprechend § 4.3 der Satzung jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen
möglich.  
Der Austritt erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand des Vereins.  
Geleistete Jahresbeiträge werden nicht zurückerstattet.

9.   Ein Anspruch am Vereinsvermögen besteht nicht.  

10. Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.10.2011 in Kraft und wurde am 14.05.2016 sowie letztmalig am 22.09.2018 angepasst.
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